Medienberatung

Wenn Kinder und Jugendliche Hörspiele, Kurzfilme, Features oder Talkshows selbst herstellen und verbreiten, erleben sie ganz unmittelbar, wie Medien funktionieren und wie sie sich ihrer bedienen können. Gleichzeitig können sie sich mit ihren eigenen Themen, Problemen und Medienerlebnissen auseinandersetzen und ihre Anliegen ins Radio oder Fernsehen bringen. So werden sie von Konsumierenden zu aktiven, kritischen und selbstbewussten Nutzenden und Produzierenden.

In einer Mediengesellschaft ist die Fähigkeit, kompetent mit Medien umgehen zu können, unabdingbare Voraussetzung für die Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten der medialen Techniken und die Bewältigung der daraus entstehenden Anforderungen. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist deshalb eine der vordringlichsten Aufgaben der Landesmedienanstalten.

Auch die Medienanstalt MV unterbreitet zahlreiche Angebote in Mecklenburg-Vorpommern, mit denen Medienkompetenz in vielfältiger Art und Weise erlernt und trainiert werden kann. Hierbei sind zuerst die Mediatope im Land zu nennen, aber auch die Angebote unserer Netzwerkpartnerinnen und -partner.

Gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport und der Staatskanzlei MV schreibt die Medienanstalt seit Jahren den Medienkompetenz-Preis MV aus. Bewerben können sich nachhaltige und innovative Projekte, bei denen Medienkompetenz an Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie Seniorinnen und Senioren vermittelt wird.

Weitere wichtige Informationen sind auf diesen Internetseiten zu finden:

Schulisch

Ein zentraler Handlungsrahmen für die pädagogische und inhaltliche Weiter­entwicklung von Schule und Unterricht wird durch die KMK-Strategie zur „Bildung in der digitalen Welt“1 beschrieben und ein entsprechender Kompetenzrahmen gesetzt.

Die Digitalisierung führt zu neuen Anforderungen an die Lehrpersonen und sie wird künftig den Schulalltag auf allen Ebenen entscheidend prägen und verändern. Folglich gilt es, Schülerinnen und Schüler beim Erwerb der notwendigen Kompetenzen noch stärker als bisher zu unterstützen, damit sie diesen kulturellen Wandel aktiv mitgestalten können.

Wichtiges Ziel der Medienbildung ist die altersangemessene Fähigkeit, das wachsende Medienangebot kritisch zu reflektieren, daraus sinnvoll und bedürfnisbezogen auszuwählen und Medien sowohl für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit als auch für die individuelle Lebensgestaltung angemessen, kreativ und sozial verantwortlich zu nutzen.2

Im Jahr 2021 hat die Kultusministerkonferenz eine ergänzende Empfehlung „Lehren und Lernen in der digitalen Welt" beschlossen. Hier werden einzelne Aspekte der Strategie um Erfahrungen aus der Phase der Pandemie erweitert und der Einsatz neuer Technologien für die Bedeutung der Unterrichtsqualität und Schulentwicklung reflektiert.3

Die Schulen sind gefordert, die sich durch den didaktisch-methodischen Gebrauch neuer Medien ergebenden Möglichkeiten und Chancen für die Gestaltung individueller und institutioneller Lehr- und Lernprozesse zu nutzen.

Hierbei werden sie durch ein Netzwerk regionaler medienpädagogischer Beratung unterstützt.

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Medienpädagogisches Zentrum (MPZ)
Am Kabutzenhof 21
18057 Rostock

Ansprechpartner:
Dr. Jan Hartmann (Leiter)
Telefon: 0381 70 00 97-50
E-Mail: j.hartmann_01@bm.mv-regierung.de

Dr. Ulrike Möller (Stellvertretende Leiterin)
Telefon: 0381 70 00 97-51
E-Mail: u.moeller@bm.mv-regierung.de

Olaf Müller
Referent für Medienbildung/Content
Telefon: 0381 70 00 97-52
E-Mail: o.mueller_03@bm.mv-regierung.de

Regionalbeauftragte für Medienbildung des MPZ 

Landeshauptstadt Schwerin und Landkreis Nordwestmecklenburg
Ansprechpartner: Uwe Kranz
Werderstraße 124
19053 Schwerin
Telefon: 0385 58 87 3-13
E-Mail: u.kranz@bm.mv-regierung.de

Landkreis Ludwigslust-Parchim
Ansprechpartner: Sönke Voß
Werderstraße 124
19053 Schwerin
Telefon: 0385 58 87 3-18
E-Mail: s.voss_02@bm.mv-regierung.de

Hansestadt Rostock und Landkreis Rostock
Ansprechpartner: Steffen Loock
Am Kabutzenhof 21
18057 Rostock
Telefon: 0381 70 00 97 53
E-Mail: s.loock@bm.mv-regierung.de 

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Ansprechpartner: Katrin Zeisler
Helmut-Just-Straße 4
17036 Neubrandenburg
Telefon: 0395 38 07 83-82
E-Mail: K.Zeisler_01@bm.mv-regierung.de

Landkreis Vorpommern-Greifswald 
Ansprechpartnerin: Dörte Bach
Bahnhofstraße 33-34
17489 Greifswald
Telefon: 03834 59 58 7-12
E-Mail: d.bach_01@bm.mv-regierung.de

Landkreis Vorpommern-Rügen
Ansprechpartnerin: Antje Prejawa
Bahnhofstraße 33-34
17489 Greifswald
Telefon: 03834 59 58 7-25
E-Mail: A.Prejawa@bm.mv-regierung.de 

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1 Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (Beschluss der KMK vom 08.12.2016)

2 Medienbildung in der Schule (Beschluss der KMK vom 08.03.2012)

3 Ergänzende Empfehlung „Lehren und Lernen in der digitalen Welt" (Beschluss der KMK vom 09.12.2021) 

Außerschulisch

Von klein auf wachsen Kinder heute mit digitalen Medien auf. Diese sind zu einem festen Bestandteil ihrer Lebenswelt und ihrer Sozialisation geworden.

Solche alters- und entwicklungsspezifischen Medienerfahrungen sollten bereits im frühkindlichen Alter aufgegriffen werden um das Medienhandeln zu stärken und Medienkompetenz zu vermitteln.

Die Fähigkeit, sich verantwortungsvoll in der digitalen Welt zu bewegen und neben den Chancen auch die Risiken von digitalen Prozessen zu erkennen, kann aber nicht nur Aufgabe der (vor)schulischen Medienbildung sein.

Neben den Kindergärten und den Schulen sind deshalb auch die Medienbildungsangebote außerhalb der „klassischen“ Bildungseinrichtungen von großer Bedeutung. Denn praxiserprobte medienpädagogische Angebote in der außerschulischen Jugend- und Bildungsarbeit sind zumeist flexibel und praxisnah sowie an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen orientiert. Davon profitiert auch das System der schulischen Bildung. Eine Auswahl finden sie hier:

Technisch

IT-Sicherheit wird im Allgemeinen als Schutz vor Viren oder Spyware verstanden. Grundsätzlich geht es um die Sicherheit von verarbeiteten und gespeicherten Daten. Der Kauf einer Schutz-Software mit geeigneten Sicherheitstechniken (Bsp.: Firewall oder Zugriffschutz) ist eine wichtige Voraussetzung für die IT-Sicherheit. Datensicherheit benötigt aber noch weitere umsichtige Maßnahmen:

  • Daten müssen inhaltlich korrekt sein und vom angegebenen Urheber stammen.
  • Daten können nur durch Befugte in zulässiger Weise modifiziert (geändert, gelöscht) werden.
  • Möglichen Modifikationen der Daten durch technische Funktionsstörungen wird vorgebeugt.
  • Auf Daten können nur Befugte entsprechend ihren Rechten jederzeit zugreifen.
  • Die Funktionalität des IT-Systems (IT) ist nicht beeinträchtigt. Die Systeme sind revisionsfähig.

Bei der Umsetzung dieser allgemeinen Anforderungen an die Datensicherheit kann auf zwei Dokumente zurückgegriffen werden:

IT-Grundschutzhandbuch (IT-GSHB) des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Anlage zu § 9 Satz 1.

www.bsi.bund.de
www.datenschutz-mv.de
www.datensicherheit.de

Empfehlungen zur Sicherheit in mobilen Netzen:

www.bsi-fuer-buerger.de
www.handysektor.de

Rechtlich

Das Internet braucht Regeln. Eine lückenlose Aufsicht im weltweiten Netz ist aber weder wünschenswert noch machbar. In Deutschland gilt daher das „Modell der regulierten Selbstregulierung“. Das heißt: Anbietende haben eigenständige Kontrolleinrichtungen. Ungeachtet dessen müssen Nutzende von Medienangeboten eigenverantwortlich handeln und erkennen, was für sie bzw. für (ihre) Kinder gut oder weniger gut ist.

Das Urheberrecht in Deutschland wurde 2003 erweitert um das „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft".

  • Strafbar macht sich, wer gewerblich, privat, entgeltlich oder unentgeltlich Daten wie Musik, Filme, Software oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein.
  • Das „Knacken“ oder Umgehen eines Kopierschutzes (z. B. von PC-Spielen, Musik-CDs oder Video-DVDs) ist verboten. Das gilt auch für private Kopien für den eigenen Gebrauch oder den engsten Familien- und Freundeskreis. Wer trotzdem einen Kopierschutz umgeht, macht sich laut Gesetz zwar nicht strafbar, muss aber mit Schadensersatzforderungen der Rechte-Inhabenden rechnen.
  • Anti-Kopierschutz-Programme oder -Geräte dürfen laut Gesetz nicht mehr verkauft werden.
  • Privatkopien aus „offensichtlich illegalen Quellen" dürfen nicht angefertigt werden. Damit sind vor allem Tauschbörsen und Peer-to-Peer-Dienste (wie eDonkey, Morpheus oder KaZaA) im Internet gemeint, die Musik- und Filmtitel sowie Software zum kostenlosen Download anbieten.
  • Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat zum Thema Medienproduktion und Recht die Broschüre „Alles geklärt" herausgebracht. Diese kann bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) kostenlos angefordert bzw. heruntergeladen werden.
  • Die Medienanstalten haben im Mai 2022 ihren neuen Leitfaden „Werbekennzeichnungen bei Online-Medien“ veröffentlicht. Neben einer detaillierten Werbekennzeichnungs-Matrix mit Erläuterungen wurden auch neue Fallbeispiele hinzugefügt.
  • Das Portal www.klicksafe.de hält zum Thema Urheber- und Persönlichkeitsrechte ebenfalls vier Broschüren bereit. Auf diesem Portal finden sich außerdem Informationen zum Datenschutz und zu weiteren Rechtsfragen im Netz.
  • Die Broschüre „Datenschutz geht zur Schule" richtet sich an LehrerInnen und wurde 2016 von der Initiative „Datenschutz geht zur Schule“ des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V. in Zusammenarbeit mit klicksafe und Unterstützung der DATEV-Stiftung Zukunft herausgebracht.

Weitere Webseiten zum Thema:

www.jugend.support
www.datenschutz-mv.de

Eine Auflistung weiterer weiterer Initiativen, Homepages und BLOGs mit Angeboten zu Medien-, Medienbildungs- und Rechtsberatungsangeboten und Materialien hat die Initiative „SCHAU HIN“ in Form eines Initiativenatlanten zusammengestellt.