Altersfreigaben – muss das sein? Jugendmedienschutz in Deutschland

Was das heißt, können wir erklären!

Beschreibung

Altersfreigaben, Indizierungen, Verkaufsverbote, Sendezeitregelungen – sind das unverzichtbare gesetzliche Vorgaben oder unnötige Einschränkungen? Auf diese Fragen sollen die Schülerinnen und Schüler Antworten finden.

Sie setzen sich mit rechtlichen Grundlagen, insbesondere den rechtlich relevanten Institutionen auseinander. Nicht selten sind Jugendliche anderer Meinung oder fühlen sich benachteiligt, wenn es um die gesetzlichen Altersfreigaben medialer Inhalte geht, die sie scheinbar in ihren Nutzungsvorlieben einschränken.

Darüber hinaus bereiten sie ihr Wissen für einen Grundschul-Workshop sowie den Elternabend Altersfreigaben  –  muss das sein? Jugendmedienschutz in Deutschland  (Modul Eltern- und Familienarbeit) auf.

Ziele

  • Analysieren, Bewerten, Reflektieren und Verarbeiten der eigenen Mediennutzung, Medienerfahrungen und -erlebnisse
  • Analysieren, Bewerten und Reflektieren der Wirkungen von Medienbotschaften, -technik, -inhalten und ihren gesellschaftlichen Dimensionen unter sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen, religiösen und ästhetischen Gesichtspunkten
  • Entwickeln und Anwenden von Kriterien für die Analyse, Reflexion und Bewertung der Reichweite, Konsequenzen, Wirkungsgrade und Wirkungsformen von Medien

Fachbezug

Fachunabhängig, Philosophie, Religion, Sozialkunde

Medien | Medieninhalte

Internet, Computerspiel, Kino, Fernsehen, Film, Printmedien

Zielgruppe

Jugendliche ab 15 Jahren

Teilnehmerzahl | Begleitung

Klassenstärke | 1 pädagogische Fachkraft und 1 Medienpädagogin bzw. -pädagoge

Ablaufform und -dauer

8 Einheiten

Sozialform(en)

Plenum, Gruppenarbeit

Methode(n)

Blitzlicht, Gesprächsrunde, Vortrag, Pro- und Kontra-Diskussion, Erstellung medialer Produkte, Clustern, Brainstorming

Ablaufskizze

Einheit 1 – Einführung und Sensibilisierung

1. Blitzlichtgespräch

Die Jugendlichen haben – für die Heranführung an die Thematik – 30 Sekunden Zeit, um Begriffe zu nennen, die sie mit dem Jugendmedienschutz in Verbindung bringen. Die Begriffe werden auf Papier notiert und an einer Moderationswand angebracht.

2. Clustern der Begriffe

Die genannten Begriffe werden sortiert und mit Überbegriffen versehen.

3. Vortrag über den Kinder- und Jugendmedienschutz

Eine pädagogische Fachkraft führt in die Thematik ein. Dies kann auch im Zusammenspiel mit den Schülerinnen und Schülern erfolgen. Es sollten beispielsweise die Geschichte und wichtige gesetzliche Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes berücksichtigt werden.

4. Aufgabenverteilung

Nach einer kurzen Vorstellung der wichtigsten Einrichtungen des gesetzlichen Jugendmedienschutzes durch eine pädagogische Fachkraft ordnen sich die Schülerinnen und Schüler verschiedenen Gruppen zu, in denen sie sich intensiv mit den rechtlichen Grundlagen der jeweiligen Institution beschäftigen.

Gruppen:

  • Bundesprüfstelle für jugengefährdende Medien (BPjM)
  • Deutscher Werberat
  • Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)
  • Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft (FSK)
  • Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM)
  • Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM)
  • Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

Aufgabe 1:
Intensive Auseinandersetzung mit der jeweiligen Institution, zu beachten sind:

  • Gesetzliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
  • Regulierte Selbstregulierung
  • Grundsätze
  • Leitkriterien
  • Gegenstand
  • Prüfverfahren
  • Kriterien für die Altersfreigaben

Aufgabe 2
In den Gruppen werden Überlegungen angestellt, wie die erarbeiteten Informationen aufbereitet werden müssen, um sie verständlich präsentieren zu können.

5. Reflexion

Im Plenum werden die wichtigsten Erkenntnisse der Einheit noch einmal zusammengefasst. 

Einheit 2 und 3 – Selbstbestimmte Gruppenarbeit

Die Gruppen organisieren sich selbstständig, um ihre Aufgaben zu bearbeiten. Ziel ist es, die gewonnenen Informationen anderen vorzustellen und ihnen eine Zusammenfassung der bearbeiteten Aspekte zu geben.

Hinweis:
Fragen an die begleitende pädagogische Fachkraft können u.a. über Kommunikationskanäle wie E-Mail, WhatsApp, Skype oder auch in einer gemeinsamen Gruppe in einem „sozialen Netzwerk” gestellt werden.

Einheit 4 – Präsentation und Diskussion

1. Präsentation

Die gesammelten Informationen werden den anderen Gruppen vorgestellt. Die Art der Präsentation ist den Schülerinnen und Schülern überlassen. Jede Gruppe hat für die Vorstellung ihrer Ergebnisse 20 Minuten Zeit.

2. Moderierte Diskussion

Im Anschluss an die Präsentationen folgt eine Diskussionsrunde über die Notwendigkeit des Jugendmedienschutzes. Hierfür wird das Plenum in zwei Gruppen geteilt – die Gruppe PRO und die Gruppe KONTRA. Zwei Schülerinnen bzw. Schüler moderieren die Diskussion (Leitfragen im Voraus überlegen).

Einheit 5 – Vorbereitung von Grundschul-Workshop und Elternabend

1. Brainstorming

Im Plenum werden Möglichkeiten überlegt, wie das Thema Jugendmedienschutz für die unterschiedlichen Zielgruppen – Grundschulkinder und Eltern – aufbereitet werden kann.

Hinweis:
Die Grundschulkinder sowie Eltern könnten dazu animiert werden, selbst als Prüferinnen und Prüfer tätig zu sein, um beispielsweise Filme, Spiele oder für eine bestimmte Altersgruppe freizugeben bzw. TV-Sendungen bestimmten Sendezeiten zuzuordnen (= Diskussionsgrundlage).

2. Arbeitsphase

Das Plenum teilt sich in zwei Gruppen, eine Gruppe bereitet den Grundschul-Workshop vor, die andere den Elternabend. Der Einsatz von Medien und eine rege Interaktivität der Beteiligten gelten als Voraussetzungen.

Einheit 6 – Durchführung des Grundschul-Workshops

Die Umsetzung des Workshops richtet sich nach der zuvor entwickelten Konzeption sowie den zeitlichen und räumlichen Möglichkeiten. Nach der Durchführung findet eine Auswertung und Reflexion der Veranstaltung statt.

Einheit 7 – Durchführung des Elternabends

Die Umsetzung des Elternabends richtet sich nach der zuvor entwickelten Konzeption sowie den zeitlichen und räumlichen Möglichkeiten. Nach der Durchführung findet eine Auswertung und Reflexion der Veranstaltung statt.

Einheit 8 – Reflexion

Der gesamte Projektverlauf wird ausgewertet und reflektiert.

Materialien und Technik

Präsentationsmedien (Leinwand, Beamer), Computer mit Internetverbindung, Arbeitsgrundlagen: Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

Weiterführende Links und Literatur

Wichtige Institutionen des Jugendmedienschutzes in Deutschland sind

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

www.bundespruefstelle.de

Deutscher Werberat

www.werberat.de

Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)

www.fsf.de

Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft (FSK)

www.fsk.de

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM)

www.fsm.de

jugendschutz.net

jugendschutz.net

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

www.kjm-online.de

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

www.usk.de

Mögliche Ansprechpartner und Kontakte

Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Bleicherufer 1
19053 Schwerin
Telefon: (03 85) 5 58 81-12
Fax: (03 85) 5 58 81-30
E-Mail: info@medienanstalt-mv.de
Internet: www.medienanstalt-mv.de

Medienpädagoginnen und -pädagogen

Anregungen für die Eltern- und Familienarbeit

Jugendmedienschutz geht alle etwas an. Da gesetzliche Regelungen allein keinen hundertprozentigen Schutz bieten können, ist eine kompetente medienerzieherische Begleitung durch Eltern und Großeltern wichtig. Die gewonnenen Erkenntnisse werden den Eltern und Großeltern vorgestellt, diskutiert und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten erarbeitet.


Zusatzmaterial für pädagogische Fachkräfte

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